Hier werden mal rein hypothetisch das Grundeinkommen und aktuelle Unterhaltszahlungen (incl. Verwaltungskosten) gegenüber gestellt. Die Zahlen wurden über KI erfragt und sind teils nur vage Schätzungen.
Monatliche Ausgaben für soziale Leistungen (ca.)
Leistung | Leistungsausgaben | geschätzte Verwaltungskosten |
---|---|---|
Arbeitslosengeld II / Hartz IV | 6–7 Mrd. € | 0,72–0,91 Mrd. € |
Kindergeld | 2,7 Mrd. € | 0,14–0,22 Mrd. € |
Wohngeld | 0,7 Mrd. € | 0,07–0,11 Mrd. € |
Sozialhilfe | 1,0 Mrd. € | 0,08–0,12 Mrd. € |
Renten / Grundsicherung im Alter | 45–50 Mrd. € | 2,25–4,0 Mrd. € |
Elterngeld / Erziehungsgeld | 0,9–1,0 Mrd. € | 0,07–0,12 Mrd. € |
Kindesunterhalt / Unterhaltsvorschuss | 0,2 Mrd. € | 0,02–0,03 Mrd. € |
Gesamt (geschätzt): | ca. 55–60 Mrd. € | ca. 3,3–5,4 Mrd. € |
Ausgehend von geschätzten 73 Mio. deutschen Staatsbürgern und einen monatlichen Einkommen von 1.000 € ergibt sich folgende Gegenüberstellung:
Alternative | Monatliche Ausgaben | geschätzte Verwaltungskosten |
---|---|---|
Bedingungsloses Grundeinkommen (fiktiv) | 73 Mrd. € | 0,5–1,0 Mrd. € |
Differenz (BGE – bisherige Ausgaben) | + ca. 13–18 Mrd. € | −2,8 bis −4,4 Mrd. € |
Mit berücksichtigen Verwaltungskosten würde das Bedingungslose Grundeinkommen also ca. zwischen 10,2-13,6 Mrd. € mehr/Monat kosten. Soweit weg, um es als unfinanzierbar zu betiteln, scheint mir das nicht (14-19% zusätzlich).
Würde man das Grundeinkommen etwas reduzieren (was angesichts kostenlosem Wohnen, Nahverkehr u.a. Vergünstigungen im kRealismus kein großer Verlust sein sollte), hätte man bei ca. 800 € bis 900 € schon Gleichstand erzielt (ohne Verwaltungskosten)!!! (58,4 Mrd. € bis 65,7 Mrd. €)
Was wäre, wenn dies hier allen Menschen bewusst wäre? Nur mal so…
Welche staatlichen Leistungen würden durch ein BGE ersetzt?
Leistungsart | Ersetzbar durch BGE? | Kommentar |
---|---|---|
Arbeitslosengeld II / Bürgergeld | ✅ | Komplett überflüssig – Grundsicherung pauschalisiert |
Kindergeld | ✅ | Kinder erhalten anteiliges BGE (z. B. 50–75 %) |
Wohngeld | ✅ | Grundsicherung durch BGE, evtl. Ergänzung bei hohen Mieten |
Sozialhilfe | ✅ | Entfällt in fast allen Fällen, außer bei Sonderbedarf |
Grundsicherung im Alter | ✅ | BGE ersetzt Altersgrundsicherung vollständig |
Elterngeld / Erziehungsgeld | ✅ | Eltern erhalten eigenes BGE – Zusatz kaum nötig |
Unterhaltsvorschuss | ✅ | Wird durch Kinder-BGE abgedeckt |
Pflegegeld / Pflegesachleistungen | ⚠️ Teilweise | Leichte Pflege evtl. privat finanzierbar, höhere Pflegegrade brauchen ergänzende Hilfe |
Behindertenhilfe / Eingliederungshilfe | ⚠️ Teilweise | Individueller Bedarf bleibt – z. B. für Hilfsmittel oder Assistenz |
Bildung und Teilhabe-Paket | ✅ | Teilnahme über eigenes BGE finanzierbar |
Einmalige Notfallhilfen | ✅ | Selbst ansparbar oder durch gemeinnützige Fonds ergänzbar |
BAföG | ⚠️ Teilweise | Lebenshaltung durch BGE gedeckt – evtl. Zusatz für Studienkosten |
Privater Kindesunterhalt | ⚠️ Teilweise | Grundbedarf durch BGE gedeckt – Zusatz durch Eltern optional |
Pflegezeit / Pflegeunterstützungsgeld | ✅ | Pflegende Angehörige erhalten durch BGE finanzielle Absicherung |