Methode
- alle Handys erhalten per Gesetz eine Panik-Taste, welche sofort in Echtzeit eine Videoaufzeichnung an die Polizei übermittelt
Sachlage
- lähmendes Entsetzen aufgrund der Angst vor eigenen Repressalien bei Beteiligten
- immer schlechtere Aufklärungsraten der Polizei
- je mehr Menschen Straftaten ungesühnt begehen können, umso größer die Versuchung für andere welche zu begehen
Szenario
- selbst ohne weitere Zeugen kann sich ein Opfer selbst schützen
- jeder Passant könnte so zum »stummen« Zeugen einer Straftat werden
- neue Zeugen könnten pausenlos hinzu kommen, selbst aus Wohnungsfenstern oder vorbei fahrenden Autos
- für potentielle Täter wird es so unmöglich, die Situation des »Beobachtetwerdens« ausreichend einschätzen zu können
- die Hemmschwelle erhöht sich somit drastisch
- niemand ist erpressbar
- Ort, Zeit und Tathergang sind sofort aktenkundig
Effekt
- auch Schwache/Kinder/Rentner etc. haben ein wirkungsvollen Schutz, selbst bei Bandenkriminalität
- Bürger fassen wieder Mut, da endlich jeder einzelne wieder relativ gefahrlos zum Schutz aller wirkungsvoll beitragen kann
- eine Welle der Erleichterung wird das Land befreien 😉
- wiederholter Missbrauch könnte einfach mit !Ausschluss! vom System geahndet werden, so dass sich derjenige im Ernstfall künftig nicht mehr selbst damit schützen könnte
- WICHTIG: alle Straftäter müssen zur Verantwortung gezogen werden
Technik
- nahezu alle Handys auf dem Markt besitzen bereits Videokameras, so dass die Umrüstungskosten für die Hersteller überschaubar sein sollten (zusätzlicher Anreiz für neue Geräte-Generation z.B. auch wegen automatischer Infrarot-Aufnahme bei Dunkelheit)
- wesentlich geringere Kosten für Staat und Polizei gegenüber allen Festinstallationen, da die Kameratechnik nicht finanziert werden muss
- viele Arbeitslose etc. könnten neue Jobs bekommen
- ein optimaler Schutz könnte durch eine Parallelübertragung zu mehreren getrennten Speicherorten erzielt werden
Rechtsordnung
- kaum Handlungsbedarf für neue Regelungen, wenn jedes Video einer Anzeige gleichgesetzt wird
- bisher geltendes Recht kann übertragen werden
- häufig unsichere Zeugenaussagen werden vermieden
- niemand steht (wie bei öffentlichen Überwachungen) unter Generalverdacht
- das System widerspricht nicht der Unschuldsvermutung
- schwer zu regulierende Überwachung privater Sicherheitsfirmen würde an Gewicht verlieren
Vorteile
- un-/berechtigte Kritiken an globaler, stationärer und öffentlicher Überwachung greifen hier kaum
- das System ist dezentralisiert und die Entscheidung der Videoüberwachung treffen die Beteiligten selbst
- der Effekt der Verlagerung der Straftaten an andere nicht überwachte Orte (wie bei Festinstallationen) tritt gar nicht auf
- auch in Unfallsituationen könnte die Übermittlung ggf. Ort, Zustand der Verletzten etc. zum Ergreifen von gezielteren Maßnahmen dienen